Aktionen 2006

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JuLis Chemnitz begrünen Bahnhofsvorplatz

Das wäre Ihr Preis gewesen!

Die Chemnitzer Jungliberalen (JuLis) empfinden die Lösung, die für den Vorplatz des hiesigen Hauptbahnhofes getroffen wurde, als sehr unbefriedigend. Doch nicht nur wir, sondern weite Teile der Chemnitzer Gesellschaft denken ähnlich, die wir nun sozusagen als Sprachrohr vertreten. Der neue wüste Bahnhofsvorplatz wirkt sehr unattraktiv, vor allem auf auswärtige Gäste, und war zudem völlig überteuert. Da für den Platz extra Natursteinplatten aus Sora Lamprophyr verwendet wurden (300 Euro pro m²), kostete er den Steuerzahler 3 Millionen Euro, während die Stadt dafür an anderen Stellen sparen muss.


Querparken für Kleinwagen erlauben

Quergedacht für die Kleinen im Verkehr

Quer gedacht - quer geparkt - Knöllchen riskiert. Wer einen verkehrsfreundlichen Kleinwagen fährt, gerät leicht in eine Zwickmühle. Denn die StVO widerspricht sich, wenn es darum geht, ob kleine Autos auch quer zur Fahrbahn parken dürfen. Möglich ist das, zum Beispiel beim Smart. Platzsparend ist es auch, und das ist eine der Forderungen der StVO: Parkraum soll sparsam verwendet werden. Auch das Amtsgericht Viechtach hat schon einmal eindeutig im Sinne einer Smart-Fahrerin geurteilt, die ihr Fahrzeug quer zur Fahrbahn stellte - und damit den Platz optimal ausnutzte. (Aktenzeichen: 7 II Owi 00605/05)

Andererseits wird im § 12 der Straßenverkehrordnung Querparken nicht eindeutig erlaubt. Und hier liegt der Widerspruch, den es zu beseitigen gilt. "Querparker" können sich so nämlich auf keine konkrete Rechtslage berufen. Es liegt also ganz im Ermessen der Ordnungsbeamten, ihnen ein Knöllchen auszustellen.

Die Jungen Liberalen Chemnitz (und seit dem 9.7.2006 auch der Landesverband Sachsen) fordern deshalb dazu auf, die Straßenverkehrsordnung in §12 zu ergänzen. Sofern ein Auto ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer quer parkt, muss dies im Straßenverkehr erlaubt sein!
Also: Schluss mit den Widersprüchen in der StVO. Für die Kleinen im Verkehr.


Bundeskongress der JuLis 2006

Neben spannenden Debatten und der legendären Samstags-Party gab es auf dem Bundeskongress in Jena ebenfalls eine Smart-Aktion getreu dem Motto, "Querdenken - Querparken"


Breitensport: Hallenfussball


Die JuSos laden alljährlich zum Hallenturnier ein und auch diesmal waren wir wieder dabei. Insgesamt ein sehr spannendes und lustiges Turnier. Mit einer engagierten und spielfreudigen Leistung hat sich unser Team, angefeuert von hitzigen Fans, wieder zurückgemeldet. Platz 6 von 12 lässt sich sehen und bietet zudem noch Steigerungsmöglichkeiten für das kommende Jahr. Dank und Lob auch an die JuSos, die Jahr um Jahr das Turnier organsieren. Trotz verpassten Halbfinales lud uns nur wenige Tage später unser Chemnitzer Landtags-Abgeordnete Andreas Schmalfuß zu einem gemütlichen Grillen ein. Natürlich sind wir dem gerne nachgegangen.


AbGEZockt!

Gegen Rundfunkgebühren für internetfähige Geräte

In Limbach und in Chemnitz Verteilten wir Flyer gegen das 2007 startende Gesetz zur Neuregelung der Rundfunkgebühren.

Ab dem 1. Januar 2007 erhebt die GEZ auf internetfähige Computer und UMTS/GPRS Handys Gebühren. Diese belaufen sich auf die Höhe von derzeit 17,03 Euro monatlich, wie sie auf Fernsehgeräte zu entrichten sind.


Die Jungen Liberalen Chemnitz lehnen die Gebührenerhebung der GEZ auf internetfähige Computer und Funktelefone ab! Für beide Übertragungswege ist eine individuelle Abrechnung möglich, ein genereller Gebühreneinzug ist daher nicht nötig. Darüber hinaus fordern wir mittelfristig die Abschaffung der Gebühreneinzugszentrale!

Der Begriff „internetfähig“ trifft keine Aussage über die tatsächliche Möglichkeit zum Empfang öffentlich-rechtlicher Programme. Internetfähig wäre ein Computer, wenn er z. B. ein Modem oder eine Netzwerkkarte besitzt. Ohne einen Telefonanschluss ist es jedoch überhaupt nicht möglich auf das Internet zuzugreifen und die Angebote der öffentlich-rechtlichen Anstalten zu nutzen. Eine exakte Definition, was „internetfähig“ also sein soll, fehlt im Gesetzestext. Und auch ein altes Modem mit sehr langsamer Übertragung schützt nicht vor der GEZ. Denn mangelnde Empfangsqualität und Art der Nutzung eines Empfangsgerätes wären kein Grund, die Gebühren verweigern zu dürfen.

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